Morlok: „Schämen Sie sich, Herr Oberbürgermeister!“ Dank Oberbürgermeister führungslos ins Baustellenchaos

Heute wurde vom Stadtrat abgelehnt, die zukünftige Baustellenbelastung zu steuern und für die Leipzigerinnen und Leipziger nachvollziehbar zu machen. Die Fraktion Freibeuter hatte dies beantragt, da die Wärme- und Verkehrswende sowie die Instandhaltung des Kanalnetzes insbesondere den Verkehr in der Stadt vor große Herausforderungen stellen wird.

Fraktionsvorsitzender Sven Morlok (FDP) macht hierfür auch das Führungsversagen des Oberbürgermeisters verantwortlich: Der Oberbürgermeister postuliere seit Jahren öffentlich, die Stadt Leipzig in die Klimaneutralität führen zu wollen. Mit dem werbewirksamen ‘Klimanotstand’ sei Jung in den Oberbürgermeisterwahlkampf gezogen. Wenn sich aber die Freibeuter auf den Klimanotstandsbeschluss des Stadtrates beziehen, bezeichne er das als unangemessen. Morlok: „Das ist eine verlogene Politik. Schämen Sie sich Herr Oberbürgermeister!“

Zu Ende gedacht habe der Oberbürgermeister seinen Verwaltungsstandpunkt nicht. Die Hälfte der Stadt muss aufgebuddelt werden, um neue Fernwärme- und Stromleitungen zu verlegen. Das ist ein Vielfaches der jetzigen Baustellen. Die Konsequenzen dieses Vorhabens werden nicht transparent gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gemacht. Sie wären nämlich die Leidtragenden der konzeptlosen Irrfahrt des Oberbürgermeisters. Busse und Bahnen stünden im Stau. Der Wirtschafts- und PKW-Verkehr käme zum Erliegen. Morlok: „Das ist Ihnen scheinbar egal. Symbole sind keine Politik. Wer sich den Konsequenzen seiner Handlungen verweigert, betreibt eine konzeptionslose Politik.“

Oberbürgermeister Jung bezeichnet den Freibeuter-Vorschlag als weder zielführend noch umsetzbar und lehnte ihn ab. Die Belastung sei ohne Frage erheblich, aber für eine wirkliche Umsetzung des Klimanotstandes notwendig. Die von den Freibeutern vorgeschlagene Vorausschau und die Indikatoren, um die Belastung abzuschätzen, hält er für ungeeignet. Stattdessen plädiert er für ortsbezogene Verkehrsführungskonzepte im Rahmen des gelebten Verwaltungshandelns.

“In Leipzig krankt es seit Jahren an Konzepten. Wenn sich die Stadt mit dieser Planungskompetenz bis 2040 hangeln will, werden die Leipzigerinnen und Leipziger noch ihr blaues Wunder erleben. Jung hat die Zuständigkeit für Baustellen auf Baubürgermeister Dienberg übertragen und dessen zaudernde Antwort in der Ratsversammlung beweist einmal mehr, warum dieser Beschluss wichtig gewesen wäre: Man plane, die ein oder andere Baustelle sicher noch einmal nach hinten zu verschieben und es gäbe bestimmt auch sensible Straßenabschnitte. Ist das der Plan? Soll so das Konzept aussehen? Ist das Jungs Führung? Mit dieser Art Amtsverständnis schafft man die Klimaneutralität ganz bestimmt.” so Morlok ironisch.

Rot-rot-grün verteuert Wohnen

In Leipzig herrscht Wohnungsmangel und die Mieten steigen. Da muss man doch froh sein, wenn private Investoren in Leipzig bauen. Wir sollten uns über jeden Bauantrag freuen.

Was machen aber Linke, Grüne und SPD? Wenn ein Investor Baubereitschaft signalisiert, wird im Stadtrat schnell der Aufstellung eines Bebauungsplans zugestimmt. So in der letzten Stadtratssitzung bei der Westvorstadt oder im letzten Jahr am Täubchenweg. Dann liegt das Vorhaben auf Eis. Dringend benötigte Wohnungen entstehen nicht oder erst Jahre später. Die Baupreise steigen und die Mieten werden teurer. Zu dichte Bebauung, zu wenig grün wird als Begründung angeführt. Zugegeben, Klimaschutz ist wichtig aber sind Wohnungen nicht wichtiger?

Und was macht der Oberbürgermeister? Er bereitet die Vorlagen vor und wird so zum willigen Handlanger der rot-rot-grünen Wohnraumverteuerungspolitik. Will er das so oder kann er nicht anders, weil er diese verfehlte Politik den Linken und Grünen zusichern musste, um seine Wiederwahl zu sichern?

Wer wie Linke, Grüne und SPD öffentlich bezahlbaren Wohnraum fordert und ihn durch Stadtratsbeschlüsse verhindert, betreibt eine verlogene Politik. Der Stadtrat wird bald neu gewählt – gut so!

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 09. März 2024

Sachstand zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

Der Oberbürgermeister wurde am 13. Juli 2022 durch Beschlussfassung des Freibeuter-Antrags VII-A-06963 beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen.

Hierzu sollte seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag ursprünglich bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt werden.

Bereits in den Ratsversammlungen am 8. Februar 2023 und 18. Oktober 2023 wurde mitgeteilt, dass sich die Erstellung verzögert, unter anderem weil mehrere weitere Aspekte mit in das neue Prüfschema aufgenommen wurden.

Wir fragen dazu an:

  1. Wann werden die Vorlagen mit dem neuen Prüfschema zum Einsatz kommen?
  2. Welche weiteren Aspekte wurden aufgenommen und wie ist jeweils der Umsetzungsstand für die zusätzlichen Aspekte?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ab dem 15. März 2024 werden alle neu angelegten Beschlussvorlagen das neue Prüfschema beinhalten.

Zur Frage 2:

Neben den Angaben zu „mitpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum“ und „Miet- und/oder Wohnnebenkosten“ wird ab dem 15. März 2024 ein gekürztes Prüfschema zur Klimawirkung und der Beschluss zu den erweiterten Angaben unter Eilbedürftigkeit (VII-A-07069) umgesetzt. Weitere Anpassungen betreffen eine neue Rubrik „Strategie, Haus­halt und Stadtraum“ direkt unterhalb des Gremienlaufs, den damit zusammenhängenden Verzicht auf das raumgreifende Zielbild zur Stadtstrategie und diverse Anpassungen, die eine bessere Übersichtlichkeit versprechen.

Die dazugehörige Informationsvorlage „Entscheidungsqualität von Vorlagen: Gestal­tungsvorgaben“ (VII-DS-08875-Ifo-01) wurde am 5. März 2024 in der DB OBM bestätigt und wird als nächstes in den Fachausschüssen „Allgemeine Verwaltung,“ „Umwelt, Klima und Ordnung“ sowie „Stadtentwicklung und Bau“ zu den betreffenden Aspekten eingebracht.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Installation des barrierefrei erreichbaren Briefkastens am Sozialamt

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 15. November 2023 wurde über Petition (VII-P-08885-DS-02) beschlossen, dass im barrierefreien Eingangsbereich der Prager Straße 21 ein zusätzlicher Briefkasten installiert wird, da der bisherige Briefkasten nur über Stufen erreichbar ist. Die Umsetzung war bis zum 31. Dezember 2023 geplant.

Wir fragen dazu an:

  1. Wurde der Briefkasten installiert?
  2. Falls nein: Warum wurde der Briefkasten nicht installiert und wann erfolgt die Installation?

Antwort:

Mit der Errichterfirma ist vereinbart, dass sobald der Briefkasten angeliefert wurde, dieser sofort installiert wird. Leider verzögerte sich aufgrund allgemeiner Lieferengpässe die Lieferung in den letzten Wochen kontinuierlich. Eine Lieferung Anfang März wurde seitens der Errichterfirma nun in Aussicht gestellt.“

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Kinderbetreuung zur Ratsversammlung

Anfrage:

Als „Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig“ wurde am 18. Januar 2023 mit der Vorlage VII-DS-07582 unter anderem eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und Stadträten während der Ratsversammlung beschlossen.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie wird die Kinderbetreuung von den Stadträtinnen und Stadträten angenommen? Wie viele Kinder waren am bisher wenigsten, wie viele am bisher stärksten ausgelasteten Tag in der Kinderbetreuung? Wie ist die durchschnittliche Auslastung der Kinderbetreuung bei welchem Betreuungsschlüssel?
  2. Wie alt war das bisher jüngste betreute Kind, wie alt das bisher älteste?
  3. Von welcher bis zu welcher Uhrzeit wird das Angebot gewöhnlich in Anspruch genommen?
  4. Ist eine Öffnung der Kinderbetreuung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt bzw. Fraktionen oder auch Externe denkbar (z. B. über eine anmeldungs- und gebührenpflichtige Nutzung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Fragestunde)?

Antwort:

Zur Frage 1:

Es wurden bisher insgesamt 10 Kinder von 8 Stadträtinnen und Stadträten betreut an verschiedenen Sitzungstagen betreut. An zwei Sitzungstagen wurde trotz vorheriger Anmeldung kein Kind abgegeben. Die maximale Anzahl an gleichzeitig betreuten Kindern betrug 5. Durchschnittlich sind es zwei Kinder und der Betreuungsschlüssel ist 1x Erzieher auf max. 5 Kinder.

Zur Frage 2:

Das jüngste Kind war 15 Monate und das älteste Kind 10 Jahre alt.

Zur Frage 3:

Zum Großteil werden die Kinder über die volle Sitzungsdauer der RV betreut.

Zur Frage 4:

Der Stadtrat hat das Angebot einer Betreuungsperson während den Sitzungen der Ratsversammlung im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit (Vorlage: VII-DS-07582) beschlossen. Das Angebot richtet sich daher an Stadträtinnen und Stadträte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Stadthistorie zum Anfassen

Neue Handschwengelpumpen verdeutlichen den Konflikt zwischen dem Erhalt historischer Elemente und der Notwendigkeit der Sparsamkeit. Ein geplanter Gestaltungswettbewerb soll ein neues Modell für die Wasserpumpen entwickeln. Die Gewinner-Pumpe würde dann zukünftig als neues Leipziger Design an den bisherigen Standorten der nicht mehr existierenden Pumpen aufgestellt werden.

Die zentrale Frage dabei lautet: Brauchen wir ein eigenes, einzigartiges Design oder sollten wir auf bereits existierende Modelle zurückgreifen?

Andere Städte verwenden bestehende Modelle von Pumpen. Das ist kostengünstiger und benötigt auch weniger Zeit für die Umsetzung. Andererseits würde ein neues Design die Leipziger Wasserpumpen einzigartig machen. Das ist aber sehr teuer, da die Pumpen speziell angefertigt werden müssen. Außerdem ist die Reparatur und Sanierung der Pumpen sehr kostspielig. Die ständige Gefahr von Vandalismus, die jetzt schon die historischen Wasserspender bedroht, ließe sich genauso auf die neuen übertragen.

Unabhängig vom Design spielen die positiven Auswirkungen auf das Stadtklima eine entscheidende Rolle. In den heißen Monaten können Sie sich bald an mehr Pumpen mit Wasser versorgen, erfrischen und dabei ein Stück Geschichte und Kultur genießen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24.02.2024

 

Sachstand zur Machbarkeitsstudie und Betriebserlaubnis eines Drogenkonsumraums

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 wurde mit dem Antrag VII-A-08528-NF-02 „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie sollte dem Stadtrat bis spätestens Februar 2024 vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde die Stadt beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie zu beantragen als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Wir fragen dazu an:

1. Wann wird dem Stadtrat die Machbarkeitsstudie zum mobilen Drogenkonsumraum vorgelegt?

2. Wird zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Studie die Umsetzung eines mobilen Drogenkonsumraums in Leipzig anvisiert?

3. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, um interessierte und fachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einzubinden?

4. Welcher Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der Betriebserlaubnis und Finanzierung von Drogenkonsumräumen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Studie wird entsprechend der Apsrachen am 26.02.2024 im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.

Zur Frage 2:

Die Beantwortung der Frage kann erst nach Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den entsprechenden Fachgremien, wie insbesondere dem Drogenbeirat, erfolgen.

Zur Frage 3:

Bei der Implementierung eines Drogenkonsummobils sind alle relevanten Partnerinnen und Partner zu beteiligen. Dem Gespräch bzw. der Unterstützung durch Strafverfolgungsbehörden kommt besondere Relevanz zu. Nach § 10 a Abs. 2 Nr. 6 BtMG sind Formen der Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen örtlichen Behörden abzustimmen. Sind Standorte/Stellplätze identiviziert, sind die Nachbarschaften umfassend einzubeziehen und zu informieren. Der Austausch soll auch begleitend zur Umsetzung kontinuierlich fortgesetzt werden.

Zur Frage 4:

Der Freistaat Sachsen wird zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie informiert. Die Implementierung eines Drogenkonsumangebots in Leipzig ist nur möglich, wenn der Freistaat Sachsen eine Rechtsverordnung nach § 10a BtMG erlässt. Zu einer möglichen Finanzierungsbeteiligung des Freistaates kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sanierungspläne der Südbestände

Anfrage:

In der Antwort VII-F-09603-AW-01 zu den Resultaten einer Einwirkung des Oberbürgermeisters teilte die Stadt mit, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Objekte Kochstraße 59-63 und August-Bebel-Straße 81-83 sowie das weitere Vorgehen erneut durch die Verwaltung geprüft werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche zeitliche Verzögerung ist durch den Beschluss Vorlage VII-A-07299-NF-02 eingetreten?
  2. In jeweils welcher Höhe waren die Sanierungskosten der beiden Objekte nach den ursprünglichen Plänen der LWB geplant und welche durchschnittliche Quadratmetermiete hätte sich für die Mieter ergeben?
  3. In jeweils welcher Höhe würden die Sanierungskosten nach den Planungen des Projektes „Südvorstadt für alle“ anfallen und in jeweils welcher Höhe würden städtische Zuschüsse oder Fördermittel benötigt werden?
  4. Empfiehlt der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen städtischen Zuschuss?
  5. Empfiehlt der Oberbürgermeister dem Stadtrat die weitere Verzögerung der Sanierung durch die Prüfung möglicher Projektarten oder Fördermittelquellen?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung

Anfrage im Allris

Reinigung in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Anfrage:

Die Stadt Leipzig beauftragt die Reinigung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Sollte es dazu kommen, dass die Reinigung mangelhaft oder gar nicht durchgeführt wird, wenden sich die Einrichtungen zur Klärung an die Stadt. Die Stadt setzt sich dann mit dem Dienstleister auseinander, was mitunter einige Zeit in Anspruch nimmt.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie viele Meldungen von Leipziger Kindertagesstätten über mangelhafte oder ausbleibende Reinigungen der Räumlichkeiten gab es im Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  2. Wie viele Meldungen von Leipziger Schulen über mangelhafte oder ausbleibende Reinigungen der Räumlichkeiten gab es im Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  3. Welche Sofortmaßnahmen sind in Fällen akuter Verunreinigungen durch Ausfall des Dienstleisters in Kindertagesstätten und Schulen vorgesehen und wie können sie durch die Einrichtungen in Anspruch genommen werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung erfolgte schriftlich.

Sachstand zur Machbarkeitsstudie und Betriebserlaubnis eines Drogenkonsumraums

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 wurde mit dem Antrag VII-A-08528-NF-02 „Umsteuern in der Drogenpolitik: betreute Drogenkonsumräume in Leipzig etablieren“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die den konkreten Bedarf für einen mobilen Drogenkonsumraum mit Kontaktbereich, basismedizinischer Versorgung und Beratungsangebot sowie die Möglichkeiten seiner Umsetzung in Leipzig untersucht. Die Studie sollte dem Stadtrat bis spätestens Februar 2024 vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde die Stadt beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine fachliche Beteiligung an der Studie zu beantragen als Grundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen nach § 10 Betäubungsmittelgesetz und deren Finanzierung.

Wir fragen dazu an:

1. Wann wird dem Stadtrat die Machbarkeitsstudie zum mobilen Drogenkonsumraum vorgelegt?

2. Wird zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Studie die Umsetzung eines mobilen Drogenkonsumraums in Leipzig anvisiert?

3. Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, um interessierte und fachlich kompetente Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einzubinden?

4. Welcher Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der Betriebserlaubnis und Finanzierung von Drogenkonsumräumen?

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung

Anfrage im Allris